|
Organisation
|
|
| Grundsatz: |
Der
Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für das Heim. Der VR ist für alle strategischen Fragen und Probleme zuständig. Die operativen Aufgaben fallen unter die Kompetenz der Gesamtleitung. VR und GL handeln gemäss den Statuten. |
| Vertretung Schulheim nach aussen durch den VR: |
Zu
politischen Behörden und Gemeinden. Zu Fachbehörden in strategischen Fragen (z.B. Eröffnung oder Schliessung von Klassen oder Gruppen etc.) |
|
|
|
| Zuständigkeiten bei Wahlen: |
Für
GesamtleiterIn Schulheim und die Stellvertretung: Verwaltungsrat. Für LehrerInnen und BereichsleiterInnen (Kaderstellen): GesamtleiterIn mit Team, entsprechende Ressortverantwortliche, der Verwaltungsrat und VR-PräsidentIn. Der Verwaltungsrat wird an der nächsten Sitzung orientiert. |
| Statuten: |
Die
Revision der Statuten wird durch die VR und GL z.Hd. der
Abgeordnetenversammlung erarbeitet. Der VR ist für die Überprüfung der Statuten verantwortlich (min. alle 4 Jahre). |
| Leitbild, Organigramm, Heimkonzept, Pflichtenheft GesamtleiterIn: |
Diese
werden durch die VR und GL erarbeitet. Die Genehmigung erfolgt durch den VR. Alle übrigen Pflichtenhefte, Reglemente etc. sind Aufgabe der Gesamtleitung und werden der VR zur Genehmigung unterbreitet. Überprüfung dieser Dokumente min. alle 4 Jahre oder nach Bedarf. |
| Abgeordnetenversammlung: |
Der VR
ist für die Vorbereitung der Geschäfte der AV gemäss Statuten
verantwortlich. (Rechnung, Budget, Jahresberichte) Der VR ist für die Ausführung der Beschlüsse der AV verantwortlich. |
| Zielsetzungen: |
Der Verwaltungsrat definiert die Zielsetzungen für die folgende Amtszeit und legt die Ausführungsstrategien fest. Die Schwerpunkte für die Heimbesuche der Ressortverantwortlichen werden durch den VR jährlich festgelegt.
|
| Verwaltungsratspräsident: | Toni Pfister |
|
|
|